Das Anfordern von Unterlagen kann eine Prüfungshandlung darstellen, durch die eine den Ablauf der Festsetzungsfrist hemmende Außenprüfung wirksam beginnt. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden. Eine solche Aufforderung sei nicht deshalb als Prüfungsvorbereitung einzustufen, weil sie vor der Bekanntgabe der ergänzenden Prüfungsanordnung und vor dem darin angegebenen Prüfungsbeginn erfolgte.
Mehr lesenDas Steuergeheimnis schließt die Teilnahme eines Gemeindebediensteten an einer Außenprüfung bei einem Steuerpflichtigen aus, wenn Gemeinde und Steuerpflichtiger sich nicht nur als Steuergläubigerin und Steuerschuldner gegenüberstehen, sondern auch Vertragsbeziehungen miteinander unterhalten. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden. Die zugelassene Revision ist unter dem Aktenzeichen III R 25/21 beim Bundesfinanzhof anhängig.
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