Mittwoch, 16.2.2022
Hohe Abfindungszahlung: Stadt Iserlohn unterliegt mit Rückforderungsanspruch

Die Stadt Iserlohn hat keinen Anspruch auf Rückzahlung einer Abfindung in Höhe von rund 265.000 Euro, die sie einem Verwaltungsangestellten im Rahmen eines am 24.01.2019 geschlossenen Aufhebungsvertrages zugesagt und später auch gezahlt hatte. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm gestern entschieden und eine anderslautende Entscheidung der Vorinstanz abgeändert. Die Revision wurde nicht zugelassen.

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Dienstag, 19.10.2021
Echte Abfindung ist nicht wertguthabenfähig

Eine echte Abfindung für den Verlust eines Arbeitsplatzes unterliegt der Lohnsteuer und kann nicht zur Aufstockung eines Wertguthabenkontos (Zeitwertkonto) genutzt werden, da kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt vorliegt. Dies hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 16.06.2021 entschieden.

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Dienstag, 27.7.2021
Abfindung im Rahmen einer “Sprinterklausel“ ist ermäßigt zu besteuern

Eine zusätzliche Abfindung für die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Wahrnehmung einer sogenannten Sprinterklausel ist ermäßigt zu besteuern. Die Kündigung durch den Arbeitnehmer könne nicht separat, sondern nur im Zusammenhang mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses insgesamt betrachtet werden, entschied das Hessische Finanzgericht in Kassel.

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Montag, 19.7.2021
Verjährungsbeginn für Abfindungsansprüche nach Gesellschaftsausschluss

Kämpft ein durch Gesellschafterbeschluss ausgeschlossener Teilhaber sechs Jahre lang um seinen Verbleib in der Gesellschaft, verjährt sein Abfindungsanspruch derweil nicht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es dem Ausgeschiedenen bei Unsicherheiten über die Wirksamkeit des Ausscheidens in der Regel nicht zumutbar ist, gleichzeitig die Abfindung geltend zu machen. Die Verjährung beginne in solchen Fällen erst mit Rechtskraft des Ausschlusses.

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