Der Hinweis auf die geltenden 3G-Regeln durch die Direktorin eines Amtsgerichts stellte keinen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit dar. Auf dem Weg ins Gericht müssten Richter sich auch an die allgemeinen Straßenverkehrsregeln halten, wie das Dienstgericht Cottbus betonte. Zudem habe schon keine dienstaufsichtsrechtliche Maßnahme vorgelegen.
Mehr lesenDer 1. FC Union Berlin e.V. hat unter Anwendung der sogenannten 3G-Regel keinen Anspruch auf die Durchführung des Bundesligafußballspiels im Stadion "An der Alten Försterei" am 16.10.2021 mit mindestens 18.000 zeitgleich anwesenden Zuschauerinnen und Zuschauern. Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen entsprechenden Eilantrag unter Verweis auf die aktuell in Berlin geltenden Coronaregeln und die Möglichkeiten der sogenannten 2G-Regel zurückgewiesen.
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