1. FC Union Berlin darf unter 3G keine 18.000 Personen ins Stadion lassen

Der 1. FC Union Berlin e.V. hat unter Anwendung der sogenannten 3G-Regel keinen Anspruch auf die Durch­führung des Bundesligafußballspiels im Stadion "An der Alten Försterei" am 16.10.2021 mit mindestens 18.000 zeitgleich anwesenden Zuschauerinnen und Zuschauern. Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen entsprechenden Eilantrag unter Verweis auf die aktuell in Berlin geltenden Coronaregeln und die Möglichkeiten der sogenannten 2G-Regel zurückgewiesen.

Fußballclub beruft sich auf Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung

Nach der aktuellen Berliner Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dürfen Veranstaltungsorte bei Großveranstaltungen unter Anwendung der sogenannten 3G-Regel nur bis zu 50% der maximalen Platzkapazität ausgelastet werden. Die Personenobergrenze kann entweder durch Anwendung der sogenannten 2G-Regel - also der Beschränkung des Einlasses auf Geimpfte und Genesene - oder durch entsprechende Ausnahmezulassung der zuständigen Senatsverwaltung im Einzelfall vermieden werden. Einen entsprechenden Ausnahmeantrag hat der 1. FC Union Berlin e.V. gestellt, die Behörde hat bislang jedoch noch nicht über ihn entschieden. Daher wollte der Fußballclub die Ausnahmezulassung im Eilverfahren durchsetzen. Er machte geltend, die Anwendung der 2G-Regel komme für das Heimspiel, insbesondere auch im Hinblick auf Spieler und Personal, nicht in Betracht. Auch gebe es keine Erkenntnisse, dass die Teilnahme an seinen Heimspielen in der Vergangenheit zu Infektionswellen geführt habe.

VG: Kapazitätshöchstgrenze bei Großveranstaltungen verhältnismäßig

Die 14. Kammer des VG Berlin hat den Eilantrag zurückgewiesen. Die Personenobergrenze sei verfassungsgemäß und verletze den 1. FC Berlin nicht in seiner Berufsausübungsfreiheit. Der Verordnungsgeber verfolge mit der Eindämmung des Infektionsgeschehens ein legitimes Ziel. Die Begrenzung der Zuschauerzahl sei hierfür ein geeignetes und erforderliches Mittel. Angesichts der von lediglich getesteten - und nicht geimpften oder genesenen - Besucherinnen und Besuchern ausgehenden höheren Infektionsgefahren könne man Großveranstaltungen nicht ohne Kapazitätsgrenze unter 3G-Regel statt unter 2G-Regel zulassen. Die Kapazitätshöchstgrenze sei auch angemessen. Der Antragsteller habe die Möglichkeit, die Personenobergrenze durch Anwendung der 2G-Regel zu vermeiden. Sowohl Spieler als auch Personal müssten dann lediglich PCR-getestet sein. Angesichts der jahreszeitlich zu erwartenden (Re-)Dynamisierung des Infektionsgeschehens sei es gerechtfertigt, noch nicht sämtliche Beschränkungen zu lockern. Im Übrigen lägen die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Ausnahmegenehmigung hier schon deshalb nicht vor, weil es sich bei den regelmäßig jede zweite Woche stattfindenden Punktspielen in der Fußball-Bundesliga nicht um "Einzelfälle" handele. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

VG Berlin, Beschluss vom 14.10.2021 - 14 L 565/21

Redaktion beck-aktuell, 15. Oktober 2021.

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