Freitag, 4.2.2022
2Gplus-Regelung für Sonnenstudios in Nordrhein-Westfalen vorläufig außer Vollzug

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat auf die Eilanträge zweier Sonnenstudiobetreiber die in Nordrhein-Westfalen geltende 2Gplus-Regelung für Sonnenstudios vorläufig außer Vollzug gesetzt. Denn anders als bei den anderen von der Regelung erfassten Einrichtungen (unter anderem Hallenbäder) komme es bei der Nutzung einer Sonnenbank zu keinem erhöhten Aerosolausstoß, mit dem der Verordnungsgeber die Regelung gerechtfertigt habe.

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