Mittwoch, 7.9.2022
Unzulässige zusätzliche "Servicepauschale" bei Flugbuchungen

Ein Por­tal zur Bu­chung von Flug­rei­sen er­hebt eine un­zu­läs­si­ge zu­sätz­li­che Ge­bühr, wenn zunächst ein Preis angezeigt wird, der nur bei Zahlung mit nicht gän­gi­gen Kre­dit­kar­ten gilt, bei Auswahl anderer Zahlungsmittel hingegen eine zusätzliche "Servicepauschale" anfällt. Dies hat der Bundes­ge­richts­hof entschieden. Mangels hinreichender Bestimmtheit des Unterlassungsantrags verwies der BGH die Sache aber zurück, um Gelegenheit zur Anpassung des Antrags zu geben.

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Montag, 5.7.2021
Debeka Bausparkasse darf keine "Servicepauschale" mehr erheben

Es bleibt dabei: Die Debeka Bausparkasse darf ihre nachträglich eingeführte jährliche "Servicepauschale" nicht mehr erheben. Der Bundesgerichtshof teilte am Freitag mit, dass er einen für den 06.07.2021 angesetzten Verhandlungstermin aufgehoben habe, da die Debeka ihre Revision zurückgenommen habe. Die Verbraucherzentrale Sachsen bedauert in einer Mitteilung, dass der BGH nun nicht allgemeinverbindlich klären könne, ob eine solche Pauschale in der Ansparphase zulässig sei.

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