Ein Portal zur Buchung von Flugreisen erhebt eine unzulässige zusätzliche Gebühr, wenn zunächst ein Preis angezeigt wird, der nur bei Zahlung mit nicht gängigen Kreditkarten gilt, bei Auswahl anderer Zahlungsmittel hingegen eine zusätzliche "Servicepauschale" anfällt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Mangels hinreichender Bestimmtheit des Unterlassungsantrags verwies der BGH die Sache aber zurück, um Gelegenheit zur Anpassung des Antrags zu geben.
Mehr lesenEs bleibt dabei: Die Debeka Bausparkasse darf ihre nachträglich eingeführte jährliche "Servicepauschale" nicht mehr erheben. Der Bundesgerichtshof teilte am Freitag mit, dass er einen für den 06.07.2021 angesetzten Verhandlungstermin aufgehoben habe, da die Debeka ihre Revision zurückgenommen habe. Die Verbraucherzentrale Sachsen bedauert in einer Mitteilung, dass der BGH nun nicht allgemeinverbindlich klären könne, ob eine solche Pauschale in der Ansparphase zulässig sei.
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