Donnerstag, 17.3.2022
Gewinn aus Verkauf illegal bewohnten "Gartenhauses" nicht steuerpflichtig

Der Gewinn aus dem Verkauf eines "Gartenhauses" binnen zehn Jahren nach der Anschaffung muss nicht versteuert werden, wenn es dauerhaft selbst bewohnt wurde. Es liege auch dann eine pri­vi­le­gier­te Nut­zung zu eigenen Wohnzwecken vor, wenn es sich um eine bau­rechts­wid­ri­ge Nut­zung des (voll erschlossenen) "Gartenhauses" ge­han­delt habe, ent­schied der Bun­des­fi­nanz­hof.

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