Montag, 19.10.2020
Unbefugtes Öffnen eines Pkw per Funksignal ist kein "Aufbrechen"

Die Hausratsversicherung muss nicht für aus einem Pkw entwendete Gegenstände zahlen, wenn das Fahrzeug unbefugt per Funksignal geöffnet wurde. Dies hat das Amtsgericht München mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 12.03.2020 entschieden und eine Klage abgewiesen.

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