Dienstag, 26.4.2022
Gründer lokaler "Atomwaffen Division"-Gruppe bleibt in Untersuchungshaft

Der Bundesgerichtshof hat am 06.04.2022 im Verfahren gegen einen Heranwachsenden die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus angeordnet. Dies ist dann möglich, wenn Schwierigkeit oder Umfang der Ermittlungen das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen. Der Aktenbestand im Verfahren des Neo-Nazis, der eine terroristische Gruppe organisiert und mit selbst hergestellten Sprengsätzen Anschläge vorbereitet haben soll, umfasse mittlerweile 20 Stehordner.

Mehr lesen