Donnerstag, 27.7.2023
Einigungsgebühr auch für Zwischenvergleich in Familiensache

Für einen gerichtlich gebilligten Zwischenvergleich in einer Kindschaftssache kann eine Einigungsgebühr nach dem RVG fällig werden. Dies gilt auch, wenn Umgangskontakte nur für einen gewissen Zeitraum vorläufig geregelt werden, stellte der Bundesgerichtshof klar.

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