Die Feststellung der Fahrzeugklasse durch die Zulassungsbehörde ist für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer im Hinblick auf Steuerbefreiungen bindend. Dies hält das Finanzgericht Münster fest und fügt hinzu, dass eine Änderung der Eintragung keine Rückwirkung entfaltet. Das FG hat aber die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
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