Mittwoch, 5.4.2023
Wohnungsrecht des Insolvenzschuldners am eigenen Grundstück ist pfändbar

Ein Wohnungsrecht, das am eigenen Grundstück besteht, ist stets pfändbar. Wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, kann es bei Insolvenz des wohnungsberechtigen Grundstückseigentümers vom Insolvenzverwalter gelöscht werden. Keine Rolle spiele, ob das Recht von Anfang an als Eigentümerwohnungsrecht bestellt wird oder ob es nachträglich zu einer Vereinigung von Wohnungsrecht und Eigentum in einer Person kommt.

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