Montag, 19.4.2021
Anspruch auf Überlassung der Ehewohnung zeitlich begrenzt

Ansprüche auf Überlassung der Ehewohnung müssen spätestens ein Jahr nach der Scheidung geltend gemacht werden. Danach kann der Eigentümer nach allgemeinen Regeln die Räumung durch den früheren Partner verlangen. Eine zeitliche Begrenzung ist laut Bundesgerichtshof aus Gründen der Rechtssicherheit erforderlich und soll mietvertraglich nicht abgesicherte dauerhafte Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen vermeiden.

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Mittwoch, 23.9.2020
Mietfreie Wohnungsüberlassung mindert Barunterhaltsverpflichtung
Wird der Wohnbedarf eines Kindes durch die Überlassung einer dem unterhaltspflichtigen Elternteil gehörenden Wohnung gedeckt, ist dies nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main durch eine angemessene Herabstufung der für die Unterhaltshöhe maßgeblichen Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle zu berücksichtigen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Mehr lesen