Dienstag, 4.7.2023
Vergleich falsch formuliert: Keine Zwangsvollstreckung ohne Pflicht zur Räumung

Wird in einem Vergleich ein Haus zwar aufgeteilt, aber niemand verpflichtet, die Zimmer tatsächlich zu räumen, kann die Absprache nicht vollstreckt werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. hob ein verhängtes Zwangsgeld auf – eine durchsetzbare Pflicht, in den Keller umzuziehen, sei nicht vereinbart worden.

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