Donnerstag, 5.5.2022
Verpflichtende Beteiligung von Anwohnern und Gemeinden bei Windparks grundsätzlich zulässig

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 23.03.2022 das mecklenburg-vorpommersche Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz, das Betreiber von Windenergieanlagen verpflichtet, Anwohner und standortnahe Kommunen am Projekt über Gesellschaftsanteile oder alternativ über Sparprodukte bzw. Zahlung einer Ausgleichsabgabe zu beteiligen, ganz überwiegend bestätigt. Die Pflichten seien zum Zwecke des Klimaschutzes, des Schutzes vor dem Klimawandel und der Sicherung der Stromversorgung gerechtfertigt.

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