Freitag, 19.6.2020
Verfahrensfragen zu Wildschäden vor dem BGH

Mit einer für die amtliche Sammlung vorgesehenen Entscheidung vom 28.05.2020 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Geltendmachung von Zinsansprüchen gegen den Jagdpächter wegen Wildschäden keines jagdrechtlichen Vorverfahrens bedarf. Außerdem kann sie auch in einem gesonderten Verfahren erfolgen. Damit schärft das Gericht die Konturen dieser Verfahren im Grenzbereich von Zivil- und öffentlichem Recht.

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