Freitag, 8.12.2023
Trotz Behinderung: Widerspruch nicht nur per einfacher E-Mail

Wer gegen einen Verwaltungsakt Widerspruch einlegen will, kann das auch elektronisch tun. Dann ist aber eine qualifizierte elektronische Signatur bzw. die Versendung per De-Mail erforderlich. Eine einfache E-Mail ist laut LSG Hessen selbst bei einem schwerbehinderten Bürger nicht ausreichend.

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Donnerstag, 17.8.2023
Ewiges Widerspruchsrecht: BGH bekräftigt Treu-und-Glauben-Grenze

Der BGH hat einer Versicherten nach 19 Jahren trotz fehlerhafter Belehrung ein Widerspruchsrecht gegen einen Lebensversicherungsvertrag nach Treu und Glauben abgesprochen, weil sie noch am Tag des Abschlusses ihre Ansprüche sicherungsabgetreten hatte. Die Versicherung habe dann auf den Bestand des Vertrages vertrauen dürfen.

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