Ein Schiedsspruch ist nicht nur einer gerichtlichen Evidenzkontrolle unterworfen, sondern kann bei Verstoß gegen elementare Regeln der Wettbewerbsfreiheit laut Bundesgerichtshof vollumfänglich überprüft werden. Der Kartellsenat hob eine Entscheidung des Schiedsgerichts als wettbewerbswidrig auf, mit der eine Steinbruchbetreiberin zur Herausgabe ihrer Betriebsfläche verurteilt worden war. Die Entscheidung müsse vollumfänglich überprüfbar sein, um das elementare öffentliche Interesse an einem funktionierenden Wettbewerb sicherzustellen.
Mehr lesenPorsche darf dem Bundesgerichtshof zufolge seinen Vertragshändlern nicht länger verbieten, Wagen an Unternehmen zu verkaufen, die diese aufrüsten (tunen) und zu Präsentationszwecken einsetzen wollen. Der Kartellsenat wertete das Belieferungsverbot als Versuch einer Wettbewerbsbeschränkung. Im Rahmen des Vertriebssystems seien die Tuningunternehmen nicht als Wiederverkäufer einzustufen.
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