"Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen" – so bisher der schlichte Wortlaut des § 146 GVG. Doch wie weit geht das Weisungsrecht? Dies soll jetzt gesetzlich geregelt werden. Am Donnerstag hat das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf vorgelegt.
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