Dienstag, 29.6.2021
Watttreppe muss nicht rutschfest sein

Bei einer Treppe, die ins Nordeseewatt führt und regelmäßig überspült wird, ist die Rutsch- und Sturzgefahr für Nutzer offenkundig, so das Oberlandesgericht Schleswig in einem Hinweisbeschluss. Ein Handlauf reiche zur Sicherung aus. Die Anforderungen an Bodenbeläge etwa in Schwimmbädern würden bei einer dem Einfluss des Meeres ausgesetzten Treppe nicht gelten.

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