Ein ehemaliger Banker der Privatbank M.M. Warburg war vom Landgericht Bonn im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Zudem wurde die Einziehung des Wertes des erlangten Tatlohns in Höhe von 100.000 Euro angeordnet. Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil nun bestätigt.
Mehr lesenZwei Anteilseigner der Privatbank M.M. Warburg sind mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen zwei "Cum-Ex"-Strafurteile gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht erachtete die Beschwerde bereits für unzulässig. Die beiden Anteilseigner, die in dem Strafverfahren nicht selbst angeklagt waren, hatten eine Missachtung der Unschuldsvermutung gerügt. Außerdem sahen sie sich durch die Veröffentlichung der Urteile sowie einer Pressemitteilung in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt.
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