Dienstag, 15.3.2022
BVerfG bestätigt vorläufige Anwendung von CETA

Das Bundesverfassungsgericht hat zahlreiche Verfassungsbeschwerden und eine Organklage der Bundestagsfraktion Die Linke gegen die vorläufige Anwendung des europäisch-kanadischen Freihandelsabkommens CETA zurückgewiesen. Zwar äußert das BVerfG teilweise Zweifel an CETA, so hinsichtlich der vorgesehenen Schiedsgerichte. Allerdings sei die Anwendbarkeit von CETA während der vorläufigen Anwendung eingeschränkt.

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