Die Vereinbarung zwischen dem Verkäufer einer Eigentumswohnung und dem Käufer, wonach der vorkaufsberechtigte Mieter einen höheren Preis zahlen muss, ist eine unzulässige Vereinbarung zulasten Dritter. Dies gilt laut Bundesgerichtshof auch dann, wenn der Erstkäufer den höheren Kaufbetrag nur ausnahmsweise zu entrichten hat, während der Vorkaufsberechtigte diesen bei Ausübung des Anrechts stets schuldet.
Mehr lesenDas gemeindliche Vorkaufsrecht darf nicht ausgeübt werden, wenn zum Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung die Nutzung einer Milieuschutzsatzung entspricht. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg darf daher sein Vorkaufsrecht für ein Grundstück am Chamissoplatz in Kreuzberg nicht ausüben. Das Bundesverwaltungsrecht hat entschieden, dass nur die bestehende Gebäudenutzung relevant ist – nicht jedoch die Befürchtung, die Käuferin werde das Gebäude luxussanieren und damit die bisherigen Mieter verdrängen.
Mehr lesenDie Ausübung eines Vorkaufsrechts für im Flächennutzungsplan ausgewiesene Wohnbauflächen ist zum Wohl der Allgemeinheit nur gerechtfertigt, wenn die Gemeinde alsbald die (weiteren) Schritte unternimmt, die zur Verwirklichung des Ziels, Wohnbauland bereit zu stellen, erforderlich sind. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz mit Urteil vom 06.05.2020 entschieden. Im Regelfall sei dafür die alsbaldige Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans geboten.
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