Donnerstag, 25.6.2020
WEG darf Zwangsversteigerung trotz Vollstreckungsverbots betreiben

Eine Wohnungseigentümergesellschaft kann die Zwangsversteigerung wegen Hausgeldrückständen weiterhin auch dann betreiben, wenn die Staatsanwaltschaft zuvor die Eintragung einer Sicherungshypothek bewirkt hat. Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 28.05.2020 darauf hingewiesen, dass das Vollstreckungsverbot nicht die Zwangsvollstreckung aus Rechten unterbindet, die gegenüber dem Sicherungsrecht der Staatsanwaltschaft Vorrang haben.

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