Dienstag, 18.6.2024
Widersprüchliche Vollstreckungsreihenfolge: Gerichtsvollzieher darf wählen

Einmal falsch angekreuzt – und schon wird die Vollstreckungsreihenfolge unklar. In diesen Fällen muss der Gerichtsvollzieher nicht beim Gläubiger nachfragen, selbst wenn ein Streit um die Gebühren absehbar ist. Dem AG Reinbek zufolge kann der Beamte den Auftrag selbstständig auslegen.

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