Dienstag, 24.11.2020
Niederländischer Staatsanwalt keine “vollstreckende Justizbehörde“ für EU-Haftbefehl

Ein Staatsanwalt in den Niederlanden ist keine “vollstreckende Justizbehörde“ im Rahmen der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls, da er Einzelweisungen seitens des niederländischen Justizministers unterworfen werden kann. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 24.11.2020 entschieden.

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