Dienstag, 17.8.2021
Berliner Senat durfte Kostenschätzung zu "Deutsche Wohnen und Co enteignen" abgeben

Die Senat der Stadt Berlin hat in einer amtlichen Mitteilung zum geplanten Volksentscheid der Initiative "Deutsche Wohnen und Co enteignen" eine Kostenschätzung veröffentlicht. Nach Beschlüssen des Verfassungsgerichtshofs Berlin verstößt diese nicht gegen das Sachlichkeitsgebot. Mit dem Volksentscheid möchte die Initiative die Vergesellschaftung privater Wohnungsgesellschaften erreichen.

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