Dienstag, 4.5.2021
Unterrichtung des Angeklagten nach Videovernehmung

Verfolgt ein Angeklagter eine Zeugenvernehmung per Video außerhalb des Sitzungssaals, muss ihm der Vorsitzende nach seiner Rückkehr keinen Bericht darüber erstatten. Der Bundesgerichtshof sieht eine ausreichende Unterrichtung bereits mit Bejahung der Frage, ob der Angeklagte den Aussageinhalt habe erfassen und der Befragung auch im Übrigen habe folgen können. Weitergehender Informationen bedürfe es nur, wenn dies nicht der Fall gewesen sei.

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