Das Oberlandesgericht München muss erneut über die Strafe einer IS-Rückkehrerin verhandeln, die ein jesidisches Kind und seine Mutter als Sklavinnen gehalten hat. Laut Bundesgerichtshof hat das OLG nicht die "menschenverachtenden Beweggründe und Ziele" der Angeklagten berücksichtigt. Der 31-Jährigen droht nun eine härtere Strafe. Aufsehen hatte der Fall vor allem erregt, weil das jesidische Kind infolge der Gefangenschaft gestorben war.
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