Die Grundsatzentscheidung des BGH zum Differenzschadensersatz in Dieselfällen hat die Position der klagenden Käufer verbessert – jedenfalls wirkte es so. Aktuelle Entscheidungen mehrerer Oberlandesgerichte vermitteln einen anderen Eindruck: Danach soll es am Verschulden der Hersteller fehlen.
Mehr lesen