Dienstag, 2.7.2024
Es bleibt dabei: Keine Fackeln auf Mahnwache der Partei "Die Rechte"

Der Partei "Die Rechte" wurde das Mitführen und Abbrennen von Fackeln auf einer Mahnwache untersagt. Die Verfassungsbeschwerde gegen diese Auflage blieb nun erfolglos, obwohl das BVerfG Zweifel an der Argumentation der Instanzgerichte hatte, die das Fackelverbot bestätigt hatten.

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