Donnerstag, 27.6.2024
"From the river to the sea": Pauschales Verbot unzulässig

Auf pro-palästinensischen Demonstrationen wird häufig die Parole "From the river to the sea" verwendet. Ob das zulässig ist, ist umstritten. Der BayVGH hielt in einem Eilverfahren ein pauschales Verbot für voraussichtlich rechtswidrig. Die Strafbarkeit der Parole hänge von den Einzelfallumständen ab.

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