Dienstag, 24.8.2021
Sperrzeit für ALG I bei Vereitelung eines Vermittlungsvorschlags

Weist ein Arbeitslosengeldempfänger nach zumutbarem Vermittlungsvorschlag der Arbeitsagentur bei der telefonischen Einladung zum Vorstellungsgespräch darauf hin, er wolle sich in drei bis vier Monaten selbstständig machen und erhält deshalb den Job nicht, ist von einer pflichtwidrigen Nichtannahme des Beschäftigungsangebots auszugehen. In einem solchen Fall sei die Verhängung einer Sperrzeit nicht zu beanstanden, entschied das Sozialgericht Gießen.

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