Donnerstag, 2.3.2023
Fehlerhafte Vergabe: Niedersachsen trägt Mehrkosten für Flughafenkontrolle

Niedersachsen muss laut Oberlandesgericht Celle die bei der Vergabe der Sicherheitskontrollen am einem Flughafen entstandenen Mehrkosten für die Beauftragung eines teureren Unternehmens selbst tragen. Es war kein Vertrag zwischen Land und ursprünglichem Zuschlagsempfänger zustande gekommen, weil der Vertragsentwurf von der Ausschreibung abgewichen war.

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