Das BVerfG hat eine Richtervorlage zur sogenannten Gutscheinlösung für Veranstalter während der Corona-Pandemie für unzulässig erachtet. Das AG Frankfurt am Main habe nicht ausreichend begründet, warum die Regelung die Eigentumsgarantie verletzte und gegen den Vertrauensschutzgrundsatz verstoße.
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