Mittwoch, 29.5.2024
Urlaub bei Corona-Quarantäne nicht nachholbar

Arbeitnehmer haben keinen Anspruch, Urlaub nachzuholen, den sie in einer angeordneten Corona-Quarantäne verbringen mussten. Der Arbeitgeber schulde dem Arbeitnehmer keinen Urlaubserfolg im Sinne eines Erholungseffekts, entschied das BAG am Dienstag.

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