Freitag, 5.7.2024
Anerkennungsrecht verletzt: Bestreiten der Urheberschaft nur gegenüber Urheber reicht

Wer dem Urheber eines Werks die Urheberschaft abspricht oder diese für sich reklamiert, verletzt auch dann das Recht des Urhebers auf Anerkennung seiner Urheberschaft, wenn er das nur gegenüber dem Urheber tut. Laut BGH muss sie dafür nicht gegenüber Dritten bestritten oder beansprucht werden.

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