Die Gema geht gegen ein Angebot der Firma Suno vor, das mit Künstlicher Intelligenz Musik erzeugt. Die Ergebnisse seien geschützten Songs so ähnlich, dass diese zum Training der Software verwendet worden sein müssen, ohne dass aber die Urheber vergütet worden seien.
Mehr lesenWer dem Urheber eines Werks die Urheberschaft abspricht oder diese für sich reklamiert, verletzt auch dann das Recht des Urhebers auf Anerkennung seiner Urheberschaft, wenn er das nur gegenüber dem Urheber tut. Laut BGH muss sie dafür nicht gegenüber Dritten bestritten oder beansprucht werden.
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