Dienstag, 4.10.2022
Nur unvollständig geimpft: Ehepaar bekommt Kosten einer Kreuzfahrt nicht erstattet

Ein Ehepaar bleibt auf den Kosten einer Kreuzfahrt sitzen, die es wegen fehlender vollständiger Impfung gegen das Coronavirus nicht hatte antreten dürfen. Das hat das Amtsgericht Ansbach entschieden. Im zugrunde liegenden Fall hatte die Reederei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie nur vollständig Geimpfte an Bord lässt. Daher müsse diese dem Ehepaar den Reisepreis von rund 1.915 Euro nicht zurückerstatten, so das Gericht.

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