Ein Ehepaar bleibt auf den Kosten einer Kreuzfahrt sitzen, die es wegen fehlender vollständiger Impfung gegen das Coronavirus nicht hatte antreten dürfen. Das hat das Amtsgericht Ansbach entschieden. Im zugrunde liegenden Fall hatte die Reederei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie nur vollständig Geimpfte an Bord lässt. Daher müsse diese dem Ehepaar den Reisepreis von rund 1.915 Euro nicht zurückerstatten, so das Gericht.
Mehr lesenWer wegen der Corona-Pandemie eine Kreuzfahrt storniert, schuldet dem Veranstalter die vereinbarte Stornogebühr, wenn zum Zeitpunkt der Stornierung noch nicht absehbar war, ob die Kreuzfahrt tatsächlich coronabedingt ausfällt. Dies hat das Amtsgericht München am 27.10.2020 entschieden. Unwohl- und Angstgefühle genügten nicht für eine kostenlose Stornierung. Das AG hat die Berufung zugelassen.
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