Montag, 12.6.2023
Krankenkasse muss für unzufriedenen Versicherten kein zweites Gutachten einholen

Bei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen aus ärztlichen Behandlungsfehlern sollen die Krankenkassen ihre Versicherten unterstützen. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat jetzt die Grenzen dieses Anspruchs aufgezeigt. So müsse die Krankenkasse, wenn sie bereits ein Gutachten eingeholt habe, nicht deswegen ein weiteres beauftragen, weil der Versicherte mit dem Ergebnis des ersten nicht einverstanden ist.

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