Niedersachsens Landesregierung hat den niedersächsischen Landtag in seinem Recht aus Art. 25 Abs. 1 der Landesverfassung auf frühzeitige und vollständige Unterrichtung über die Vorbereitung von Verordnungen verletzt, indem sie es unterlassen hat, ihm den Entwurfstext von drei Corona-Verordnungen jeweils zeitgleich mit der Anhörung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände zuzuleiten. Dies hat Niedersachsens Staatsgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung entschieden.
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