Ein emeritierter Professor hat weder einen Anspruch auf uneingeschränkte Bibliotheksnutzung noch auf Zurverfügungstellung eines bestimmten Raumes zur Durchführung einer Lehrveranstaltung. Das entschied kürzlich die Vierte Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen und wies eine diesbezügliche Klage eines Emeritus unter Hinweis auf die Institutsordnung, einschlägige Benutzungsrichtlinien sowie das Grundgesetz ab.
Mehr lesenDer Zugang zu den Lesesälen der Universitätsbibliothek der Berliner Humboldt-Universität bleibt Studierenden vorerst verwehrt. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren am 17.03.2021 entschieden. Geklagt hatten drei Studierende des Fachbereichs Rechtswissenschaft, die sich in der Vorbereitung auf das Erste Staatsexamen behindert sehen.
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