Dienstag, 16.2.2021
Versicherungsnehmer hat keinen Anspruch auf Einschreiten der BaFin

Der Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rechtsverbindlich feststellt, dass ein für das Versicherungsunternehmen tätiger Treuhänder nicht "unabhängig" ist. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden. Denn die BaFin nehme ihre im Rahmen der Versicherungsaufsicht obliegenden Aufgaben ausschließlich im öffentlichen Interesse wahr.

Mehr lesen