Montag, 3.7.2023
Kosten des Umzugs in größere Wohnung mit Arbeitszimmern als Werbungskosten

Umzugskosten können nach ständiger Rechtsprechung beruflich veranlasst sein, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt. Eine solche Erleichterung kann für das Corona-Jahr 2020 anzunehmen sein, wenn ein Umzug erfolgt, um für jeden Ehegatten in der neuen Wohnung ein Arbeitszimmer einzurichten. Dies hat das Finanzgericht Hamburg entschieden.

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