Montag, 31.8.2020
Männliche Tradition rechtfertigt keine Ungleichbehandlung im Verein

Das Amtsgericht Memmingen hat entschieden, dass der Memminger Fischertagsverein Frauen nicht vom zentralen städtischen Kulturevent des Ausfischens des Stadtbachs ausschließen darf. Mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hatte Vereinsmitglied Christiane Renz den Verein auf gleichberechtigte Teilnahme verklagt. Das Amtsgericht stellte klar, dass eine männliche Tradition keine Ungleichbehandlung rechtfertigt.

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