Donnerstag, 26.11.2020
Tracking-Cookies mit voreingestellter Einwilligung nicht erlaubt

Ohne Einwilligung dürfen Webseitenbetreiber keine Cookies für Analyse- und Marketingzwecke einsetzen, die personenbezogene Daten an Dritte übermitteln und die Nachverfolgung des Surf- und Nutzungsverhaltens ermöglichen. Eine voreingestellte Erlaubnis, die nur über einen "OK"-Button bestätigt werden soll, reicht laut Landgericht Rostock nicht als Einwilligung. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Anwaltssuchdienst advocado.

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