Donnerstag, 28.10.2021
Württembergische Versicherung erfolgreich wegen Telefon-Klausel abgemahnt

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Württembergische Versicherung erfolgreich wegen einer Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ihrer Rechtsschutzversicherung abgemahnt, wonach Versicherte Schadensfälle ausschließlich telefonisch melden dürfen. Die Verbraucherschützer kritisierten, dass die Beweisführung zur Schadensmeldung so erheblich eingeschränkt werde. 

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