Montag, 26.9.2022
Unwirksame Befristung bei unzureichender Beteiligung des Personalrats

Wird ein Personalrat bei einem befristeten Arbeitsverhältnis von Lehrkräften für besondere Aufgaben nicht ordnungsgemäß beteiligt, ist die Befristung unwirksam. Laut Bundesarbeitsgericht ist dessen frühe Beteiligung mit Blick auf die vielfältigen Befristungsgründe dieser Angestellten bereits bei Erstbefristung gerechtfertigt. Die richtige Durchführung ist vom beklagten Land darzulegen.

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Montag, 18.10.2021
Keine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten durch TVöD-K-Überstundenregelung

Teilzeitbeschäftigte in Krankenhäusern werden bei der Entlohnung ungeplanter Überstunden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-K) nicht gegenüber Vollzeitbeschäftigten diskriminiert. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Die sowohl für Voll- als auch Teilzeitbeschäftigte maßgebliche Sonderregelung in § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD-K zur Entstehung von Überstunden bei Beschäftigten, die Wechselschicht- oder Schichtarbeit leisten, verstoße jedoch gegen das Gebot der Normklarheit und sei deshalb unwirksam.

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