Donnerstag, 5.11.2020
Eilantrag gegen pandemiebedingte Schließung eines Tattoo-Studios in Brandenburg erfolglos

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Eilantrag eines Tattoo-Studios gegen die Schließung des Betriebs aufgrund der aktuellen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg abgelehnt. Die Erbringung körpernaher Dienstleistungen, bei denen dienstleistungsbedingt das Abstandsgebot nicht eingehalten werden könne, dürfe mit Blick auf den Gesundheitsschutz untersagt werden, entschied das Gericht.

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Dienstag, 19.5.2020
Schließung von Tattoo-Studios nicht länger gerechtfertigt

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in Lüneburg hat die auf Grundlage der niedersächsischen Corona-Verordnung angeordnete Schließung von Tattoo-Studios vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das derzeitige Infektionsgeschehen lasse keine Schließung mehr zu, so die Begründung. Damit war der Eilantrag des Betreibers eines Tattoo-Studios erfolgreich. Die einstweilige Außervollzugsetzung ist allgemeinverbindlich.

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